Digitale Unterschrift

Einfach, digital und rechtssicher – Die elektronische Unterschrift

Spätestens seit der vermehrten Heimarbeit sind digitale Kommunikationstools fest im Arbeitsalltag verankert: Das fängt bei der Kollaborationssoftware MS Teams an, geht über digitales Dokumentenmanagementsystem und hört bei der elektronischen Unterschrift auf.

Was ist die elektronische Signatur?

Seit dem 1. Juli 2016 ist die elektronische Unterschrift gemäß eIDAS-Verordnung in ganz Europa standardisiert und als rechtsgültig anerkannt. eIDAS steht für „electronic Identification, Authentication and trust Services“ und dient dem Ziel, “… Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen bequeme und sichere elektronische Transaktionen über EU-Grenzen hinweg zu ermöglichen.”

Die elektronische Signatur ersetzt Unterschriften rechtssicher

Gemäß der eIDAS-Verordnung gibt es drei verschiedene Typen von elektronischen Signaturen:

Einfache elektronische Signaturen

Diese Art der Signatur folgt keinen strengen, gesetzlichen Regeln und reicht in der unternehmensinternen Kommunikation für formfreie Veranbarungen aus. Eine als Bild eingescannte Unterschrift ist hier bereits ausreichend, um ausreichende, um als Unterzeichner eines Dokuments aufzutreten.

Fortgeschrittene elektronische Signaturen

Hier greift das Gesetz zur Elektronischen Signatur (SigG). Demnach müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine mögliche Manipulation von Daten muss erkennbar sein
  • Die Signatur muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein
  • Und diese Person muss im Zweifelsfall belegen, dass diese Signatur sowohl von ihr stammt als auch unter den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entstanden ist
Qualifizierte elektronische Signaturen

Diese Art der elektronischen Signatur gilt als juristisch gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift und unterliegt besonders strengen Anforderungen. Zusätzlich ist das Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters erforderlich, bei dem man sich mittels eines schriftlichen Antrags per Ausweis identifiziert. Mögliche Anwendungsgebiete sind elektronisch übermittelte Abrechnungen oder Anmeldungen zum Handelsregister für Notare.

Elektronische Signatur bringt erhebliche Mehrwerte

  • Vertragsprozesse werden beschleunigt, schneller abgeschlossen und vereinfacht
  • Fehler im Vertrag können einfach digital nachgebessert werden
  • Dadurch, dass Verträge digital bereits signiert vorliegen, können sie schneller und einfacher im Dokumentenmanagementsystem (DMS) archiviert werden
  • Zeitsparende, kostengünstige und nachhaltige Lösung



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Weitere Beiträge zu den Themen “Elektronische Signatur” :

http://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/ElektronischeSignatur/elektronischesignatur_node.html

https://www.security-insider.de/was-ist-eine-digitale-signatur-a-897198/

https://acrobat.adobe.com/de/de/sign/compliance/eidas.html

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