Arbeitszeiterfassung bei compositiv

EuGH-Urteil zur Zeiterfassung

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Bisher mussten in Deutschland gemäß Arbeitszeitgesetz nur Überstunden protokolliert werden. Das ändert sich jetzt durch das EuGH-Urteil, das von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Eine unmittelbare Frist zur Umsetzung gibt es zwar nicht, trotzdem steht das Thema bei vielen Unternehmen auf der Agenda.

Modern, digital und rechtssicher

Im Zuge dieser Enscheidung, sind auch wir auf eine elektronische Zeiterfassung umgestiegen und nutzen seit Janur 2020 venabo.ZEIT 

Unsere Erfahrungen zusammengefasst

  • Einfach und Modern
    Egal von aus wir arbeiten, unsere Mitarbeiter können sich leicht und bequem per App ein- und ausstempeln, Pausenzeiten buchen oder Bereitschaftseinsätze erfassen.
  • Zeitersparnis
    Dadurch, dass die Zeiten nicht mehr manuell via Stundenzettel erfasst werden müssen, sparen die Kollegen einerseits wertvolle Zeit, andererseits ist sicher gestellt, dass die Zeiterfassung tagesaktuell erfolgt. 
  • Digital
    Excel-basierte Stundenzettel gehören der Vergangenheit an. Die Stunden werden digital über das venabo-Terminal, am PC oder über die App hinterlegt und sind so jederzeit individuell einsehbar.


Zeiterfassung über unser Terminal

venabo.Zeit ist DSGVO-konform und ließ sich problemlos mit unserem elektronischen Schließsystem verknüpfen: Alternativ zur App können sich die Kollegen auch über das Zeiterfassungsterminal im Eingangsbereich ein- und ausbuchen, dies erfolgt in Sekundenschnelle über den RFID-Transponder im Schlüssel.


Interessiert?

Wenn Sie daran interessiert sind, in Ihrem Unternehmen ein digitales Zeiterfassungssystem einzuführen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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